Die perfekte Ergänzung für Ihre Gebäudeversicherung

Ihre Heizung ist ausgestiegen und sorgt für kalte Füsse? Ihr Garagentor will sich einfach nicht mehr öffnen lassen? Gut, wenn Sie in solchen Fällen wenigstens finanziell ab­ge­si­chert sind. Die Zusatzdeckung «Haustechnische Anlagen» versichert Schäden an mit dem Gebäude oder dem dazugehörenden Grundstück fest verbundenen haustechnischen Anlagen und ergänzt damit Ihre Gebäudeversicherung der Mobiliar optimal.

Gründe für die Zusatzdeckung «Haustechnische Anlagen»

Optimale Ergänzung
Mit dieser Zusatzdeckung ergänzen Sie Ihre Gebäudeversicherung sowie Service und Wartungsverträge für die Anlagen optimal.

Umfassender Schutz
Ihre Haustechnik ist umfassend gegen Beschädigungen geschützt. Auch die mutwillige Zerstörung durch Drittpersonen ist gedeckt.

Schutz vor Konstruktionsfehlern
Konstruktionsfehler kommen immer wieder vor und es ist nicht immer klar, wer dafür aufkommen muss. Mit der Zusatzdeckung «Haustechnische Anlagen» sind Sie auf der sicheren Seite.


Welche Schäden deckt die Zusatzdeckung «Haustechnische Anlagen»?

Versichert sind sämtliche fest mit dem Gebäude oder mit dem dazugehörenden Grundstück verbundenen technischen Anlagen (Heizung, Boiler, Beleuchtungsanlagen etc.)  und zwar gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen und Zerstörungen. Dazu gehören auch der Ertragsausfall sowie die damit verbundenen Mehrkosten von Photovoltaikanlagen.


Welche Kosten übernimmt die Zusatzdeckung «Haustechnische Anlagen»?

Die Versicherung deckt die Kosten für die Reparatur der beschädigten Anlage aufgrund von Schäden. Dies umfasst alle nötigen Ausgaben, die durch vorzulegende Rechnungen belegt werden können, einschliesslich Zoll-, Transport-, De- und Remontagekosten sowie Gerüstkosten bei Teilschäden. Zusätzlich werden Aufräumungs- und Entsorgungskosten übernommen, die aufgrund eines versicherten Schadens entstehen. Die Versicherung erstattet auch den Neuwert der versicherten Sache, sofern diese zum Zeitpunkt des Schadens weniger als fünf Jahre alt ist und sofern die Kosten für die Reparatur den Neuwert überschreiten oder die Sache nicht mehr repariert werden kann (Totalschaden).